Hallo Herr Siepelmeyer,
dass wir nicht an der ArbStättV vorbeikommen, wenn wir Konzepte im gewerblichen Bereich erstellen ist klar. Die ASR passen derzeit noch nicht alle zur neuen ArbStättV 2004, werden aber schrittweise angepasst. Sie sind, wie Herr Borgert schon formulierte, eine Konkretisierung der Anforderungen und als Hilfen gedacht.
Wie man mit Abweichungen umgehen soll, finden Sie beispielsweise in den
"Leitlinien des LASI zur Arbeitsstättenverordnung Stand: 21. März 2005"
(im Netz downloadbar bei www.lasi.osha.de)
Vielleicht hilft Ihnen das ein wenig weiter?
Das angesprochene NRW-Bauministerkonferenz-Papier kenne ich nun auch nicht, würde mich aber auch interessieren!
mfG
der Feuerteufel