Halle Kollegen
Annahme: Ein Industriegebäude soll mit einer Flächengröße von 80.000qm erstellt werden. Eine Berechnung (F-Faktoren) ergab, dass es ohne Sprinkleranlage (also K4 und Faktor F2 = 3.5) nicht geht und diese somit installiert werden muss.
Diese Sprinkleranlage wird nun auf eine ständig besetzte Stelle geschaltet (in diesem Falle eine Werkfeuerwehr).
Nach 7.5.2 IndBauRL wird jedoch (zusätzlich) eine Brandmeldeanlage gefordert. (Die anderen Forderungen und Vorraussetzungen lasse ich jetzt weg, wie Höhe, Brandbelastung, Alarmierung für das Personal, Selbsthilfeeinrichtung, etc.).
Ist nun die Brandmeldeanlage nun noch sinnvoll bzw. zusätzlich gefordert, da die Sprinkleranlage die meldung unternimmt?!?!?
Ich meinte, einmal gelesen/gehört zu haben, dass die Meldung einer Sprinkleranlage mit einer BMA(-Meldung) gleichzusetzten ist (Qulle weiß ich allerdings nicht, oder steht ich im Moment auf der leitung?)
Bitte um regen Meinungsaustausch und Wissenbeiträge und auch ein schönes Wochenende (um nicht nur den Wissensdurst zu stillen)
Danke
Rupi
PS: Aus Freude am Fahren (Ihr wißt sicher wo euer nächster BMW Händler ist).