hallo 3franken,
wie schon beschrieben, sehe ich die Bestands-Rippendecke ohne jegliche Anforderung. Somit ist die eingebaute Brandschutzklappe "Luxus" und nicht notwendig. Ebenso müssen keine Durchführungen oder Luftauslässe geschottet werden.
Das eheamlige Flachdach ist keine Decke i.S. des Baurechts, sodnern ein Dach und jetzt als Unterdecke ein Bestandteil des Dachs, wie Werner Müller es auch beschreibt.
Dass es natürlich für die FFW eine Hilfe ist,wenn die Bude nicht gleich einstürtzt ist verständlich, aber nicht vorgeschrieben. Ich wäre hier sehr zurückhaltend, wenn es darum geht, einen Innenagriff zu starten. Lässt sich leider nicht immer ganz vermeiden, speziell, wenn es um vermisste Personen geht. (Bei Rippendecken ist der Feuerwiderstand auch oft kritisch zu hinterfragen!! - insbesondere bei Decken aus den 70ern!)
Wo man sich aber Gedanken machen sollte, ist, ob die alte Dachisolierung ggf. kritisch zu bewerten ist. Als ursprünglich "harte Bedachung" ist sie zwar resisstent gegen Flugfeuer, nicht aber gegen einen Technikbrand von Leitungen, die oberhalb der Zwischendecke geführt werden. Wenn das, je nach Gebäudenutzung, viele sind, hohe Brandlasten und ggf. auch Klemmdosen als möglich Zündquellen, sollte man genauer hinschauen.
Beim Flugfeuer haben wir den Wärmeabgang ins Freie, beim Brand in der Zwischendecke erst mal einen Wärmestau, der andere Baustoffe aufheizt und zündfähige Gase freisetzt. Somit kann ein Brandereignis schnell ausgebaut werden und sich großflächig ausbreiten.
Ggf. sollten große Brandalsten gekapselt werden.
mfG
der Feuerteufel