Hallo, nochmal alle zusammen,
zuerst mal vielen Dank für Eure Mühe! Ja, das seh ich jetzt auch so, dass das mit dem privaten Gutachten nicht klappt - ich werde doch wohl ein Beweissicherungsverfahren einleiten lassen, soviel ich mittlerweile weiss, geht das auch ohne Anwalt beim zuständigen Amtsgericht bzw. WE-Gericht in München.
1. Weiss jemand, wie lange sowas dauern kann? Kommt dann jemand vom Gericht und schaut sich das an??
2. Soviel ich weiss, läuft die Gewährleistungspflicht für den im Jahr 2006 beauftragten Sachverständigen, der diese Mängel "übersehen" hat - im Juli 2008 ab -
3. die Hausverwaltung kümmert sich da auch nicht wirklich drum - oder soll ich die HV erstmal schriftlich per Einschreiben dazu auffordern, bei Gericht dieses Beweisverfahren einzuleiten?
4. soviel ich weiss, brauchts dazu auch nicht die Zustimmung der restlichen Eigentümer
5. bleibt die Sache mit den Rauchmeldern, aber das ist wirklich das Problem der einzelnen Eigentümer bzw. Mieter (bloss wollens die Eigentümer nicht an die grosse Glocke hängen - einige sind dabei, die möchten verkaufen...)
6. tja, das mit der Feuerwehr war so eine Idee, aber an wen soll man sich dann wenden? An die Branddirektion oder ans Bauamt oder an wen? Oder an die Brandversicherung?
Je mehr ich drüber nachdenke, desto komplizierter wirds...
Gruss, acire