Bundesland: Bayern Autor: Klaus ä Hallo zusammen,
eine unterirdische Mittelgarage wurde grenzbündig zur Großgarage erweitert und der Arch. hat u.a. 50 m RW-Länge angesetzt, um u.a. die bestehenden Ausgänge zu nutzen. Jetzt droht Nutzungsuntersagung der gesamten Garage, weil keine offene Garage.
Nachrüstung einer mechanischen Lüftungs-/Entrauchungsanlage, etc. möglich ...
Frage: hat jemand Erfahrung mit der Nachweisführung für Großgaragen mit raucharmer Schicht >> 2,5 m gemäß IndBauRL?
Grüße Klaus