lieber Herr labuti,
wenn Ihr Gebäude in den oberirdischen Geschossen (ohne KG) k l e i n e r 400 m? Bruttogeschoßfläche (also alles aufeinander gerechnet EG + OG + DG Ausbau) ist u n d die oberste Decke, a u f der das Büro jetzt kommt ( "Aufenthalts- räume liegen" ) dann haben Sie Gebäudeklasse 1 oder 2 und brauchen keinen Treppenraum, also auch keinen Abschluß zwischen ihrer Wohnung und ihrem zugehörigen Arbeitszimmer als Freiberufler (Nutzungsprovileg).
Wenn größer 400 m? über alles, dann nicht 1, 2 sondern 3 : m i t Treppenraum und Abschluß,
wenn höher 7 m oberste Decke, dann nicht mehr 1,2,3 sondern 4: m i t Treppenraum und Abschluß ....
Suchen Sie sich für Ihren Bauantrag einen guten Planer, der a u c h eine Ahnung von Brandschutz hat, fragen Sie gezielt nach seiner Qualifikation im Brandschutz u n d nach seiner Bauvorlageberechtigung. Wenn er als Bauvorlageberechtigter bei GKl. 1,2,3 den Brandschutz ordentlich p l a n t , dann wird dieser nicht geprüft und er kann es ordentlich gestalten, wird es GKl 4 brauchen Sie einen "Nachweisberechtigten BS", daß die Planung nicht geprüft wird.
Aber r i c h t i g muß sie immer sein.
Schauen Sie in der HBO nach, runterladen bei www. Wirtschaft. Hessen. de
>> Bauen/Wohnen, >> Baurecht, >> Bauordnung und nach den §§ 2 (3) und "Anlage 1", das ist die Brandschutztabelle. Da stehen auch die erforderlichen Türen drin und das ist in Ziffer 7.5.3 eine "dicht- und selbstschließende" . Sie sollte unbedingt auch vollwandig sein (also keine Holhltüre). Planer bei: www. IngKH. de ("Ingenieure finden").
mfg Schächer