ich trete ebenfalls für angemessene Brandschutzlösungen ein und die sind, wie richtig gesagt wurde, oft "nur" F 30 Wände und vollwandige, dicht- und selbstschließende Türen. Wenn der Betrieb funktioniert braucht man die Selbstschließung auch nicht, weil die Tür nicht offen steht.
Aber in der Anfrage war F 90 / T 30 als Teil der Baugenehmigung genannt und da gilt es so wie genehmigt, es sei denn, man läßt es umgenehmigen. Dann kann eine F 30 / vw,ds a u c h gehen.
Ich hoffe, daß über meine Anregung, die vielen "kleinen Läger" n i c h t mehr als Gefahrenquelle zu sehen, bald entscheidet. Wie zutreffend beschrieben muß nicht jeder kleine Abstellraum (Lager, Putzmittel, Wäscheraum) mit T 30 Türen abgetrennt werden, die "vw,ds" tun es in aller Regel auch, mindestens bis 15 m? Grundfläche. In einem kleinen Raum geht dem Feuer eher die Luft aus, als daß es ein Großbrand im Raum wird.
Davon abgesehen bleibt es bei der Gefahr, daß elektrische "Dauerläufer" ein wesentlich höheres Zündrisiko haben, in der Nacht das Büro abzufackeln. Und dagegen ein eigenes, kleines Räumchen mit vollwandiger, dichtschließender und geschlossener Tür (oder selbstschließend...) ist ein Beitrag, Brände zu verhüten. mfg Schächer