Bei der Bemessung des maschinellen Rauchabzuges nach DIN 18232-5 würde man doch erwarten, dass in Abhängigkeit vom Volumen der Rauchschicht (Rauchsichtdicke bezogen auf die Fläche des Raumes) eine relativ konstante Luftwechselrate anzusetzen sei.
Betrachtet man jeweils für die Bemessungsgruppe 3
einen 10 m hohen Raum,
einmal 1.600 m? groß und einmal 300 m? groß,
und einen 4 m hohen Raum,
einmal 1.600 m? und einmal 300 m? groß,
bei einer raucharme Schicht von jeweils 3,00 m,
kommt man zu ganz unterschiedlich abzuführenden Volumenströmen nach DIN 18232-5
Tab. 2, für 10 m hohe Räume : 27,7 m?/s
Tab. 5, für 4 m hohe Räume : 32,4 m?/s.
Dies bedeutet ein abzuführendes Volumen von
27,7 m?/s x 60s x 60 min = 99.720 m?/Stunde bzw.
32,4 m?/s x 60s x 60 min = 116.640 m?/Stunde.
Bezogen auf eine Rauchschichtdicke von 7 m ergibt sich für die Raumgröße
von Ar max 1600 m?
Volumen-Rauchschicht 1600 m? x 7m= 11.200m?)
ein nachvollziehbarer Luftwechsel von 8,9 -fach,
von A 300 m? (Volumen-Rauchschicht 300 m? x 7m= 2100m?)
ein deutlich höherer Luftwechsel von 47,5 -fach.
Noch schlimmer wird es, wenn diese Werte auf einen nur 4 m hohen Raum angewendet werden. Hier ergeben sich für 1 m Rauchschichtdicke und einen Raum
von Ar max 1600 m? (Volumen-Rauchschicht 1600 m?)
ein Luftwechsel von 72,9 -fach
von A 300 m? (Volumen-Rauchschicht 300m?)
ein Luftwechsel von 388,8 -fach.
Bei diesen Beispielen müssten 4 bis 5 Lüftungsgeräte mit
max. 7 m?/s eingebaut werden, um die Einbauregeln nach DIN 18232-5 einzuhalten. Dies führt bei kleineren Raumflächen zu nicht nachvollziehbaren Größen von Lüftungsgeräten.
Habe ich hier etwas falsch verstanden, oder bietet die DIN auch eine Erklärung für diese Dimensionierung?