Autor: chris Hallo FS-Brand,
es ist richtig, in anderen Ländern ist es besser beschrieben und damit eindeutig.
1. Kriterium, was in NRW eingehalten sein muß:
35 m Rettungsweglänge in Lauflänge über die notw. Treppe gemessen bis zu einem Ausgang ins Freie muß auch aus den nicht ebenerdigen Geschossen eingehalten werden.
Anmerkung: hier steht in Niedersachsen etwas anderes in der Bauordnung
Daß im Saarland die grenze bei 200 qm ist, kann ich fast nicht glauben.
Viele Einfamilienhäuser haben doch Brutto-Flächen von mehr als 200 qm und für diese Gebäude-Type ist doch die Regelung maßgeblich da, oder?
Ich wäre jetzt von 400 qm ausgegangen und so ist es eigentlich in NRW auch gelebte Praxis. Ich komme dort i. d. R. immer hin, da ich ab 400 qm ja notw. Flure bräuchte.
mfg
/cs