Autor: Norbert Bärschmann Hallo Rupi
Wenn es sich um eine Wand an einer Grundstücksgrenze handelt, ist es eine "Brandwandersatzwand". Über Brandwände und Brandwandersatzwände dürfen brennbare Bauteile nicht hinweg geführt werden (siehe vor allem auch Art. 28 Abs.2, 5 und 7 BayBO).
Ansonsten ergeben sich auch Anforderungen an feuerbständige Bauteile aus den jeweiligen Verwendbarkeitsnachweisen.
Mit freundlichen Grüßen
Norbert