Hallo Herr Heyde, hallo Forum,
die Diskussion zeigt mal wieder, wie unterschiedlich die Ansichten der Fachplaner und SV sind - genauso unterschiedliche bewerten es die Genehmigungsbehörden. Können wir denen dann böse sein, wenn die was anders verlangen, als wir gedacht haben?
Nun zum Thema:
Bayern hat ja bekanntlich keine Schulbaurichtlinie, sodass prinzipiell die BayBO maßgeben ist. Hier ist vorab zu klären, in welche Gebäudeklasse die Schule einzustufen ist. Bei GK 3 = Trepperaum feuerhemmend; GK 5 = feuerbeständig. Demnach kann man sich Gedanken über die Abschlüsse machen. Die BayBo verlangt immer nur RS zw. Treppenraum und notwendigem Flur (außer Keller und nichtausgebauten Dachräumen, Lager...), egal wie die Anforderungen an die TR-Wände sind.
Schaut man nun über die Landesgrenzen hinweg, dorthin, wo es entsprechende SchulbauR gibt, wird meist ein Abschluss T30/RS gefordert, wenn der Treppenraum eine, über mehrere Geschosse offene Halle ist. Zum Abschluss eines eigenständigen Trepperaums/nw-Flur gibt es auch dort keine Aussagen.
Ich denke, es ist vertretbar, dass beim eigenständigen Trepperaum die RS-Tür reicht(n. BayBO), bei offener Halle T30/RS. Seitenteile entsprechend bis 2,50, darüber hinaus, die Seitenteile wie die geforderte Wand (Tür: RS= Wand: F0 aber RS-geeignet; d.h. Glas ESG, VSG oder G-geeignetes Glas; - Tür: T30: Wand: F30)
Über die Weite von 2,50 m (ein wenig Ermessenssache und Abstimmung, ob ggf. auch bis 3,50)die Verglasungen in geforderter Wandqualität (mit Ausnahme der mechanischen Widerstandsfähigkeit der Brandwand bei GK5).
Schutziel:
Kinder und Lehrpersonen müssen schnell raus ohne Rauchbelastung; Feuerwehr muss sicheren Löschangriff führen können;
Erleichterung:
zwei bauliche RW (sind erforderlich);
keine schlafenden Bewohner;
ortskundundige Personen mit Aufsicht und Anleitung;
breite Flure und Treppenräume;
Hallen müssen Rauchabzug haben;
Neben dem Brandschutz aber bitte bei Verglasungen bedenken:
die GUV (Unfallversicherung) verlangt, dass neue Verglasungen in Sicherheitsglas ausgeführt werden müssen oder Schutzeinrichtungen gegen Eindrücken vorgesehen werden.
Es sind also für die Türverglasungen (großer Lichtausschnitt) und die Seitenteile entsprechende Brandschutzgläser vorzusehen, die mit einer Sicherheitsfolie (Verbundsicherheitsglas) ausgestattet sind (die gibt es!) und den Normen für Sicherheitsverglasungen entsprechen. Bitte bei der Ausschreibung beachten!
Im Bestand können herkömmliche Brandschutzverglasungen noch bleiben, obwohl sie nicht mehr als DIN EN - konforme Si-Verglasungen gelten.
Drahtgläser (als G30-Verglasungen) scheiden aus und sind (ungeschützt)nicht zulässig!
MfG
der Feuerteufel