Autor: SE Hallo Tektus,
Ja stimmt - die Feuerstätte.
Ich versuch mal die Bausituation zu beschreiben:
Das Nebengebäude (ca 40m?) ist zwischen Grenze und Wohnhaus (1WEH) eingezwängt. Breite 3,10-5,40m L an der Grenze=ca. 12,00m. Davon grenzen ca. 3,00 an ein Nebengebäude auf dem Nachbargrundstück (wahrscheinlich auch Schwarzbau)
In der Wand zum (höheren) Wohnhaus sind Fenster im OG und im EG(im Nebengeb.)
Fassade im OG ist Holzverschalt.
Ich dachte, daß die Wand zum Wohnhaus in dieser GKL1 nicht relevant ist? (gleiche Nutzungseinheit)
Fluchtwege sind insofern vorhanden, als daß es sich um nur einen Raum mit je einer Tür an beiden Längsseiten handelt.
Bauherr ist ein älterer Herr, der nun aus allen Wolken fällt...
Wurde leider von keinem seiner Handwerker aufmerksam gemacht. Der Kaminkehrer hat die Sache "für OK" befunden (Hmmm??)
(Kamin wurde nicht bis über Hauptdach gezogen, bzw. 1,00m über Fenster usw...)
Das LRA wurde durch Zufall (Umbau in der Nachbarschaft) auf den Anbau mit Feuerstätte aufmerksam. Nun hatte ich die dankbare Aufgabe eine Genehmigungsplanung zu "zaubern". Darin habe ich fg. Vorgaben gemacht:
- Harte Bedachung
- Fenster im Wohnhaus nicht öffenbar
- Brandwand an der Grenze bis OK-Dachhaut ziehen
- Dachfenster mind. 1,25 von der Brandwand
War letztens auf einer Schulung von Herrn Battran in Mchn, und hab daraufhin die Sache nochmal durchgeschaut...
Das LRA hat in seiner Genehmigung zur Auflage gemacht, daß alle im Eingabeplan gemachten Vorgaben eingehalten werden.
Sind die Vorgaben ausreichend??
Vielen Dank für Tips