Klar sind T30-Türen in einer Brandwand zulässig - aber nicht ohne einen Abweichungsantrag! :-)
Kommt natürlich immer auf die jeweilige Einbausituation an!
Beiseitig ein Flur, besser noch "notwendiger Flur" ohne Brandlasten?
Keine weiteren Türen/Öffnungen in den Flurwänden im näheren Einzugsbereich? (2,5 - 3,0 m)
Dann sollte wohl eine Abweichung genehmigt werden können.
Brandmeldeanlage vorhanden, mit Rauchmeldern in der Nähe der Tür? Prima!
Noch ein Tipp: Lieber noch gescheite Gründe suchen, um das Gebäude in GK-5 einstufen zu können.
Finger weg von GK-4!
Gruß, Tektus