Hallo Tatonka,
schauen Sie mal die Ausführungen in diesem Forum zu Verkausstätte - Nagelbinder; dort wird die vollwandige Tür im 2. Teil behandelt; hier ein Auszug als Kopie:
Bei der Diskussion um vollwandige Türen muss man den Blick über den Tellerrand wagen und die tatsächlich baurechtlich geforderten Fakten betrachten. Die, von Herr Schächer (zu Recht) kritisierte "Limba einfach", Wohnungseingangstür gibt es baurechtlich nicht (die Realität ist leider anders). Lt Baurecht und mitgeltenden TB´s sind an Wohnungseingangstüren (und das zählt zusätzlich auch für andere Türen, z.B. Praxen, Berbergungsräume, Krankenzimmer...) Schallschutzanforerungen (DIN 4109) einzuhalten. Bei den Wohnungseingangstüren sind das mind. RWR 27dB (in eingebautem Zustand gemessen) und das erfordert mind. Röhrenspantüren mit Bodendichtung (- das ist eine vollwandige Tür!).
Leider kümmert sich da kaum einer drum!
Da diese Türen vorgeschreiben sind und bei Schallschutztüren eine verbesserte (zwar nicht genau definierte und nachgewiesene) Rauchdichtigkeit gegeben ist, begnügt sich z.B. Bayern auch oft mit dichtschließenden selbstschließenden vollwandigen Türen (Erläuterung zur neuen BStättV; zu Punkt 7 - als Beherbergungsraumtüren;) - oder als Wohnungseingangstüren.
Also Sie liegen richtig: wenn Sie eine Schallschutztür einsetzen, ist diese auch eine vollwandige; die vollwandige gibt es jedoch so nicht in der Berliner LBO;
denken Sie auch an die Selbstschließung (nur nicht mittels Federbändern!) durch einen OTS oder Freilauftürschließer (stimme ich Herrn Koeppen mehr als nur zu!)
Federbänder sind ungeeignet, da sie die Schallschutzdichtungen zerschlagen und viel Lärm verursachen - Konsequenz: sie werden entspannt und sind nicht mehr selbtschließend.
MfG
der Feuerteufel