Hallo Herr Nolte,
ich gehe davon aus, dass der Lieferant meint, dass es sich um Holzbalkendecken handelt.
In den bauaufsichtlichen Prüfzeugnissen finden sich manchmal nochfolgender Hinweis:
Stahlträger-, Stahlbeton, Spannbeton- und Holzbalkendecken (Bauart I, II, III und IV) in Verbindung mit Unterdecken der Feuerwiderstandsklasse F 30, F 60 bzw F 90
Vielleicht möchte der Lieferant darauf verweisen, auch wenn es nach DIN 4102-4 etwas missverständlich ist.