Hallo Gast,
wie die Bemessung der Lauflänge aussieht, kann Auslegungssache der Bauaufsicht sein. Ich weiß, dass Bemessungen von der Stellplatzmitte aus akzeptiert werden. Es werden teilweise auch Lauflängen diagonal über den gesamten Stellplatz akzeptiert.
Bei uns folgen wir zunächst dem Text der GarVO, der "von jeder Stelle" die Lauflänge begrenzt. Von jeder Stelle bedeutet dann eben nicht, von der Stellplatzmitte aus zu messen.
Es werden aber auch Lauflängen diagonal über den gesamten Stellplatz akzeptiert.
Gruß
Matthias Bußmann