Autor: W. Linhardt Hallo Ulrike Richter,
vielleicht meinen Sie mit "Länge des Treppenpodestes" doch die Tiefe des Treppenpodestes im Sinne der Treppennorm DIN 18065?
Dort heißt es, dass die nutzbare Treppenpodesttiefe "mindestens der nutzbaren Treppenlaufbreite" (...) entsprechen muss.
Ich kann mir nicht vorstellen, dass bei einer Versammlungsstätte die Türen zum Treppenraum bei einer "notwendigen" Treppe in den Bereich der Mindest-Podesttiefe hineinschlagen können. Solche Konstellationen, wie man sie im Wohnungsbau gelegentlich antrifft, sind dort schon ärgerlich genug. Auch in Entwurfs-Lehrbüchern, wie z.B. dem "Neufert", finden Sie textliche Hinweise mit zeichnerischen Darstellungen, wonach Treppenhaustüren nicht in die Podestfläche von Treppen hineinschlagen dürfen.
(Zu denken wäre ggf. auch daran, dass man auch noch mit einer Tragbahre o.ä. um die Kurve kommen muss.)
MfG W.L.