Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe im Jahr 2004 eine Wohnung in Nürnberg gekauft. Das Haus besteht aus 8 Parteien und meine Wohnung ist eine Dachwohnung, die im Jahre 2004 erst ausgebaut werden mußte. Nun habe ich im September letzten Jahres ein Schreiben von der Bauordnungsbehörde (BOB) in Nürnberg erhalten, dass der Ausbau nicht den geltenden Brandschutzvorschriften entspricht. Folgende Inhalte stehen in diesem Schreiben:
1) Wohnungseingangstür ist nicht dicht, sie sind dicht und vollwandig auszuführen
2) Elektroleitungen im Bereich des Treppenhauses sind mindestens in der Feuerwiderstanddauer nach L30 und DIN 4102 zu verkleiden
3)Es ist der Nachweis zu erbringen, dass der verbleibende Querschnitt des Treppenhauswand im Bereich der Elektroverteilung im Dachgeschoß noch der Mindestdicke in der Bauart von Brandwänden entspricht.
4) Die erforderliche Aufstellfläche, auf denen Drehleitermanöver zur Sicherung des 2. Rettungsweges ausgeführt werden müssen, ist gemäß dem Merkblatt "Flächen für die Feuerwehr" zu kennzeichnen. Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Aufstellfläche so befestigt ist, dass sie von der Feuerwehr mit einer Achslast von 10t und einem zulässigen Gesamtgewicht von 16t befahren werden kann. Die Beschilderung bzw. Markierung der Feuerwehranfahrtszone ist mit der Stadt Nürnberg, Tiefbauamt, Abt. Verkehrsaufsicht, abzusprechen.
Der Punkt 4 ist das größte Problem, da dieser Punkt von der Feuerwehr in Nürnberg inzwischen bereits geprüft wurde und keine Errichtung einer solchen Fläche in diesem Fall möglich ist. Ich habe auch schon die Frage einer Feuerleiter klären lassen, aber leider ist diese Lösung auch nicht möglich.
Der Bauherr (von diesem habe ich die Wohnung auch gekauft), zwischenzeitlich, ist aber zwischenzeitlich nicht mehr existent bei der Nachfolgefirma wurde ein beantragtes Insolvenzverfahren mangels Masse abgewiesen.
Der damals zuständige Architekt hat ebenfalls Insolvenz angemeldet, seine Firma besteht aber noch und der Architekt ist dort weiterhin als Geschäftsführer eingesetzt, wie ich aus dem Internet ersehen konnte.
Bei der BOB Nürnberg liegt auch die Genehmigung des Ausbaus dieser Wohnung vor, die nach einem erlassenen Baustopp für diese Wohnung erteilt wurde. D.h. Kurz vor Abschluß der Ausbaumaßnahmen dieser Wohnung wurde aus brandschutztechnischen Gründen der Bausstopp erlassen, dann aber wieder aufgehoben, da dann doch alle Vorgaben erfüllt wurden. Die BOB ist aber nicht verpflichtet, dies vor Ort zu überprüfen. Das hat die BOB jetzt letztes Jahr getan und deshalb wird der Fall nun wieder aufgerollt. Kann man dagegen gar nichts tun?
Jetzt soll die Wohnung zum 4.4.2008 als Wohnraum gesperrt werden. Eine Verlängerung dieser Frist ist aber beantragt. Zudem soll ein Brandschutzgutachter alternative 2. Rettungwege aufzeigen...
Meine Frage ist, welche Möglichkeiten gibt es für meine Wohnung einen zweiten Rettungsweg darzustellen. Würde gerne ein Brandschutzgutachten in Auftrag geben. Was würde dieses Brandschutzgutachten ungefähr kosten?
Mit freundlichen Grüßen
Stefanie Lohmeier