"Bestandsschutz" meint das Recht, etwas weiter nutzen zu können, obwohl di Vorschriften sich geändert haben und "eigentlich" nachgerüstet werden muß. Sie meinen eher "Denkmalschutz" oder "Urheberschutz", nach dem etwas so bleiben muß und nicht verändert werden darf.
Eine brennbare Treppe ist für Schulgebäude unzulässig und darf daher gegen eine nichtbrennbare Treppe ausgetauscht werden. W e n n denkmalschutz dagegen stünde, müßte man eine Kompensationslösung finden. W e n n Sie Bestandsschutz hätten, weil zur Zeit der Errichtung eine Holztreppezulässig war und die Nutzung ununterbrochen eine Schulhausnutzung war, könnten Sie geltend machn, daß sie die Treppe nicht austauschen müssen ... aber vorsicht, ist ein heikles Thema weil Fluchtwege betroffen. Aber der "Bestandsschutz" kann Sie nicht daran hindern, etwas richtiges statt dem Falschen einzubauen.
mfg Franz Schächer Prüfsachverständiger für Brandschutz / Hessen