"Fluchtwege müssen ... in angemessener Form und dauerhaft gekennzeichnet sein." Arbeitsstätten VO, Anhang 2.3 - heißt, daß ich "nichts" brauche, wenn sich aus der Art der Wege eindeutig die Funktion ergibt, also Flure und Treppenraum als erster Rettungsweg und Fenster zur Straße hin als öffenbare, ausreichend große, anleiterbare Fenster.
Lassen sich n i c h t alle Fenster öffnen oder sind die meisten zu klein oder zu weit von der hauskante zurückgesetzt oder ..., d a n n muß ich sorgfältig kennzeichnen, um im Gefahrnfall eine schneller Rettung bzw. Flucht zu erreichen. Die grundsätzliche Kennzeichnung des Büroausgangs in den Treppenraum (oder Flur) ist meist hilfreich für besucher usw. Und wenn es ein lange nachleuchtendes Schild ist auch gut bei Stromausfall. mfg Schächer