Hallo Grun,
hier sind mehrere Punkte zu klären:
- liegt der Hof im Außenbereich? - was ich aus Ihrer Beschreibung entnehme,
- ist das Anwesen an die kommunale Wasserversorgung mit angeschlossen?
- dann, wenn ja - stellt die Kommune, der kommunale Wasserversorger nur den Grundschutz, oder kann mehr zur Verfügung gestellt werden? (dies kann der Fall sein, wenn Sie beispielsweise an einer Hauptverbindungsleitung zwischen 2 Flecken liegen)
- ist die Wiederinbetribnahme eine Nutzungsänderung (meist ja, da Sie kaum die vorherigen Verhältnisse übernehmen)
- die benötigte Löschwassermenge ist abhängig von der Größe des Hofes und der Nutzung
- Hinweise finden Sie auch im DVGW-W405 - Arbeitsblatt
- oder noch besser, Sie gehen zu Ihrer Gemeinde, dort zur zuständigen Stelle für die Wasserversorgung und erfragen mal, was diese leisten kann.
- Anschließend setzen Sie sich mit ihrer Feuerwehr (informativ) in Verbindung und fragen, wie die das sehen und was die Leisten können (z.B. gibt es in der Gemeinde überhaupt ein Tanklöschfahrzeug?);
- dann oder parallel mit dem Gemeindebauamt reden, welche Auflagen (im Außenbereich) auf Sie zukommen können;
- dann müssen Sie auch mit der Unteren Bauaufsicht (meist im Landratsamt) reden.
nur nicht aufgeben!
MfG und viel Erfolg!
der Feuerteufel