Hier noch eine Antwort zu meiner Frage bzgl. der Plomben bin ich fündig geworden:
Der bvbf war so freundlich, für uns folgenden Text zur Richtigstellung einiger Falschaussagen bei einer Fernsehsendung zum Thema "Wartung Handfeuerlöscher" aufzusetzen. Hier der Text von Herrn Wege:
"Unser kooperatives Mitglied Verein der Brandschutzbeauftragten Deutschland e.V. -vbbd- bat uns um Richtigstellung, um durch Ihre Pressemeldung verunsicherte Verbraucher fachgerecht aufzuklären.
Ihre fachlich getroffenen Aussagen in Ihrer Pressemeldung entsprechen nicht den tatsächlichen technischen Gegebenheiten. Die ?Prüfplombe? an der Abzugseinrichtung des Feuerlöschers wird nach der unbeanstandeten Inspektion auf Gängigkeit des Druckhebels/Sicherungsventils angebracht und hat nichts mit der im Behälterinneren befindlichen Treibgaspatrone oder dem Treibmittelzustand zu tun. Es ist auch technisch nicht zwingend vorgeschrieben, dass auf den Plomben eine Jahreszahl angegeben sein muss, welche mit den Zeitangaben ?Löscher geprüft? (der Instandhaltungsnachweisplakette am Gerät) identisch sein muss. Die neue Verplombung der Auslösesicherung ist nach jeder Feuerlöscher-Instandhaltung fällig. Die Art und Kennzeichnung der Plombierung wird je nach technischer Anweisung des Geräteherstellers näher vorgegeben. So wird zum Beispiel nach einer Herstelleranweisung verlangt, zumindest die individuelle Sachkundigen-Nummer des Feuerlöscher-Revisors mittels einer Plombenzange einzuprägen. Andere Hersteller geben daneben die zusätzliche Kennung mit der Jahreszahl vor. Die von RAL Deutsches Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung e.V. anerkannte Gütegemeinschaft Instandhaltung Feuerlöschgeräte e.V. (www.gif-brandschutz.de) ? empfiehlt ihren güteüberwachten Brandschutz-Fachbetrieben neben der Sachkundigenkennung auch die Jahreszahl auf der Plombe zu prägen. An dieser Empfehlung halten auch wir für unsere Mitgliedsunternehmen des bvbf fest."
Ich hoffe das hilft anderen Ratsuchenden weiter...
Zudem habe ich den Hinweis bekommen, dass es teilweise üblich ist im Behälterinnenraum eine zusätzliche Prüfplakette anzubringen, was zwar eine ordnungsgemäße Wartung nicht garantiert, aber eine reine Staublappenprüfung verhindert.
Bzgl. der Wartungskosten gibt es Empfehlungen des vbbd, dass bei Bestehen auf Barzahlung und vor allem bei Beträgen über 50 EUR pro Löscher oder mehr etwas nicht in Ordnung sei - und anderseits in einer Information der bvbf, wonach die Prüf- und Wartungskosten je nach Aufwand ca. 20 bis 60 Euro betragen!!!! Ersatzteile und Anfahrtskosten werden ggf. gesondert berechnet!!!
Mal ehrlich, bei einem Wartungspreis von 60 EUR kauf ich lieber alle 2 Jahre neue Löscher...
MfG
W. Backhaus