Hallo Herr Koeppen,
meines Wissens gibt es in der DIN 18232 Teil 2 Rauch- und Wärmefreihaltung für RWAs in Außenwänden die Auflage, dass bei Windgeschwindigkeiten < 1m/s alle Abzugs- und Zuluftflächen geöffnet werden und darüber hinaus (> 1m/s) nur die windabgewandten. Das steht allerdings im Teil C und dieser ist rein informativ gedacht...
Desweiteren gibt es in 7.2 Regeln für den Einbau unter 7.2.1 den Hinweis, dass, falls ausgeprägte Überdruckgebiete auf dem Dach bei gegebener Form und Lage des Gebäudes durch Windeinflüsse zu erwarten ... sind, so dürfen dort keine NRA eingebaut werden, die den dadurch bedingten Anforderungen nicht genügen.
Dies bezieht sich aber eher auf die Standsicherheit der Anlage...
Abgesehen davon bleibt die Frage, ob diese DIN im betroffenen Bundesland bauaufsichtlich eingeführt wurde oder ob sie allgemein anerkannte Regel der Technik ist...
Ansonsten ist mir dazu auch nichts bekannt.
Noch viel Erfolg...
W. Backhaus