Hallo Yeti,
beide vorstehenden Antworten sind soweit zutreffend und richtig. Um jedoch Ihre Frage präzise zu beantworten, muss man wissen, ob es zu dem BV ein Brandchutzkonzept gibt, aus dem sich ggf. ergibt, dass die Türen T30/RS sein müssten, wobei die Forderung RS ggf. als Kompensation zu andern "Unzulänglichkeiten" vorgesehen ist?
Ansonsten sollten Sie den SV-Bau bitten, Ihnen die Rechtsgrundlage der Forderung zu benennen.
Möglicherweise hat die Forderung nach Bodendichtungen einen ganz andern Hintergrund? Z.B. müssen Wohnungseingangstüren, Schulräume oder Hotelzimmertüren zusätzlich Schallschutzanforderungen erfüllen, die nur mittels Bodendichtung zu erreichen sind? Diese Zusatzanforderungen, die mit dem Brand- oder Rauchschutz nichts direktes zu tun haben, werden oft übersehen.
Also bitten Sie den SV, Ihnen zu erklären, wieso er diese Forderungen stellt. Aus der Anforderung an feuerhemmende Türen (T30) alleine kann sie nicht abgeleitet werden.
Mfg
der Feuerteufel