Hallo Kollegen,
wir haben für "kleine Verkaufsstätten" bis 1.600 m? in den "Südländern" Erlasse, wie mit solchen Verkaufsstätten unterhalb der Muster Verk VO zu verfahren ist. In der Regel, außer Bayern, k e i n e Sonderbauten, daher auch nur die "geregelten Anforderungen" der Gebäudeklasse 3. Da war die Frage "F 30 Decke / Dach" oder "F Null / B 2 - Dach", weil darüber keine Aufenthaltsräume liegen, zu beantworten und die Erlasse haben "B 2 Dächer" geantwortet.
Und w e i l wir soooo viele B 2 Dächer haben, die keine Probleme machen,
a u c h Nagelbrettbinder Dächer über Schuppen und lagern und Werkstätten, sehe ich hier keine wirkliche Notwendigkeit, es zu ändern und jetzt F 30 Dächer zu fordern.
Zwei Sachen wünsche ich mir trotzdem : daß man im Dachraum einfache Rauchmelder hat, die den Brandbeginn im Laden anzeigen und daß man von der Seite, von außen, reinschauen kann, ob es brennt, was brennt, daß man abschätzen kann, ob man da etwas löschen könnte oder es fallen läßt.
Wir sollten akzeptieren, daß "einfallen lassen" in allen Fällen, in denen niemand zu Schaden kommt, a u c h eine zulässige Feuerwehr - Taktik ist.
Würde man das Dach mit viel Wasser retten, wäre der Laden doch auch im Eimer, sowohl die Dachkonstruktion als auch der Ladeninhalt. Und die Wände werden auch bei Nagelbrettbindereinsturz wieder verwendet.
Wir brauchen ein bundeseinheitliches Türkennzeichen für die Tür zum F Null Dachraum / Laden. Und das muß dann a u c h an allen (bewohnten) Dachgeschossen angebracht werden, die auch meist nur B 2 sind.
Noch ein Problem bei den Dachgeschossen: eine normale Sparren-Pfetten- Konstruktion aus Holz fällt so schnell nicht ein, weil die Bretter dazwischen schneller durchbrennen und "Rauch und Wärme Abzüge" freigeben. Die Sparren und Pfetten gehen dann aus und bleiben als schwarze Stangen stehen. W e n n aber Stahlteile ( A ist doch besser als B 2 ? ) als Rahmen oder Stützen im Dachraum stehen, gehen diese aus Verformung mit Abriß der Schrauben und dann als Einknicken runter. Und damit kann die Feuerwehr kaum rechnen. Also: wenn Stahltragwerke im Dachraum, dann
s t e t s F 30 bekleiden ! Hier besteht viel größere Gefahr als bei übersichtlichen, freistehenden Läden. mfg Schächer
nebenher Fachberater Statik f.d.Fw.