Bundesland: Nordrhein-Westfalen Autor: Gast ä Hallo,
in Mittel,- bzw. Großgaragen müssen die Rettungswege auf dem Fußboden "dauerhaft und leicht erkennbar" gekennzeichnet werden.
Meine Frage: Wie haben diese Kennzeichnungen in der Praxis auszusehen und welcher Richtlinie unterliegen diese??
Vielen Dank für die Hilfe
Maik