Wir haben einen Sonderbau brandschutztechnisch zu dimensionieren und suchen einen Bewertungshintergrund.
Es handelt sich um ein Logistiklager mit Regalen:
- ca. 4000 m2 Grundfläche (= Sonderbau gemäß BayBO, Art.2, (4), 3. ["A > 1.600 m2"]) sowie
- Regale OK Lagergut ca. 11,00 m (= Sonderbau gemäß BayBO, Art.2, (4), 16. ["Regale mit Oberkante Lagerguthöhe von mehr als 7,5m"])
Für Sonderbauten gemäß BayBO, Art.2, Abs.4, Nr.3 (Grundfläche A > 1.600 m2) gilt die Muster-Industriebaurichtlinie (M IndBauRL)als eingeführte technische Baubestimmung.
Die M IndBauRL selbst gilt aber im strengen Sinne nur bis Regalhöhen von OK Lagergut gleich 9,00 m (M IndBauRL, 2.Geltungsbereich - da keine Abbrandfaktoren für Höhen über 9 m ermittelt werden).
Nunmehr suchen wir für das Logistik-Regallager einen belastbaren Bewertungshintergrund.
Gibt es in Bayern (oder anderen Bundesländern) einen staatlichen Erlass der Baubehörde zur Behandlung/Bewertung von Regallagern mit Oberkante Lagergut > 7,5 m.
Bekannt ist uns die "private" Richtlinie des VDI "VDI 3564 - Empfehlungen für Brandschutz in Hochregalanlagen (für Lager mit OK Lagergut in Regale > 9,00 m).
Da aber die BayBO in Art. 2, Abs.4, Nr. 16. Regale mit Lagerguthöhen größer 7,50 m explizit als Sonderbau definiert, sollte es einen Erlass oder Ähnliches zur Behandlung dieser Sonderbauten geben, oder ?
Kann das Forum helfen?
Ralf Thieme