Bundesland: Bayern Autor: Klaus-Peter Scharf ä
Eine bestehende Versammlungsstätte wird umgebaut, bisher nach alter VstättV eine Mittelbühne, die Fläche wird nicht erweitert.
Sehe ich das richtig, dass nach neuer VstättV weder Sprinkler für den Schutzvorhang noch Wandhydranten für die Bühne und den Versammlungsraum vorgeschrieben werden ( erst bei Großbühne ) oder habe ich etwas überlesen?
Vile Grüße
Klaus-Peter Scharf