Hallo Herr Backhaus -
m.E. muss man die Beschlagthematik schon sehr einzelfallbezogen und pragmatisch lösen. Auch wenn es eine Panik geben könnte, muss das nicht automatisch PanikSTANGEN bedeuten.
z.B. machen m.E. PanikSTANGEN (z.B. nach EN1125) sehr viel Sinn in einem Rettungstunnel für ein Sportstadion. Man sieht sie auch häufig in Baumärkten oder großen Discountern. Also, wo eine Menschenmasse, ggf. unter beengten Verhältnissen, wie eine Woge besinnungslos gegen die Tür strömt.
Das muss in einer Turnhalle oder Konzertsaal mit 700 Sitz(!)plätzen nicht der Fall sein. Immerhin ist der Personenstrom (hoffentlich) durch Gänge ordentlich geführt, und der erste kann ganz normal die Tür aufmachen, ohne dass ihn gleich 100 Mann als "Herde" von hinten bedrängen.
Vielleicht haben Sie ja 2 Außentüren, daß sich das nochmal verteilt.
Also, kann man pauschal nicht sagen, müssen Sie nach gründlicher Prüfung zusammen mit den anderen Beteiligten entscheiden. Eine baurechtliche Forderung nach PanikSTANGEN gibt es dementsprechend auch nicht.
mfG
M. Koeppen
P.S.: die Stangen habe ich auch schon in Kindergärten und Schulen gesehen, wo sie mir nicht sinnvoll erscheinen.