Ich verstehe Ihr Problem nicht so ganz bzw. weiß nicht, warum Sie da Bedenken haben:
1.) Es gibt ein genehmigtes Brandschutzkonzept, in dem der Teilschutz / Schutz von Rettungswegen mit dem Schutzumfang festgelegt wurde. Dies entspricht z.B. dem 1. Absatz der Ziffer 6.1.3.1 VDE0833-2.
2.) Wenn in dem HoBo wirklich keine Brandlasten vorhanden sind, warum sollte ich den dann überwachen? Und was würde mir bei einem brandlastfreien Raum die Unterteilung in 10 m * 10 m-Abschnitte bringen?
Also m.E. nach das umsetzen, was der Konzeptersteller i.V. mit der Genehmigungsbehörde gestgelegt haben.
Vielel Grüße,
Frank Borgert