Hallo A.Breuer -
wenn Sie nur Erwachsenenbildung haben, verstehe ich auch nicht, warum die SchulBauR angewendet werden muss, aber sei´s drum.
In Schulen für Kinder würde ich Herrn Schächer beipflichten - aufgrund des "Hammelherden"-Effekts kann es hier schon Verletzungen geben, und deshalb fordert die SchulBauR ja zu recht erstmal geradläufige Treppen (und Außentreppen können hier in Ausnahmefällen gewendelt zugelassen werden).
Nun ja, aber Sie haben ja Erwachsene.
Also - m.E. gilt hier die Landesbauordnung, und ein Treppenradius von 1,00 - 1,20 m müßte reichen.
Die ganze Eierei mit der nutzbaren Breite zeigt doch auch, dass die gewendelte Treppe eben schlechter als die gerade zu begehen ist.
Letztlich ist es hier m.E. eine Einzelfallentscheidung, aber eine Forderung von 1,25m nutzbarer Breite kann ich hier für die genannte Nutzung nicht erkennen.
mfG
M. Koeppen