Bundesland: Nordrhein-Westfalen Autor: Thomas L. ä Hallo liebe Experten,
ich plane gerade in NRW die Umnutzung eines alten Fachwerkspeicher zu Wohnzwecken im Aussenbereich.
Die Wohnfläche beträgt ca 70 qm, der höchste Fussboden liegt auf ca. 3,50m.
Da es sich um eine Hofstelle handelt, ist der Abstand zur Nachbargrenze unkritisch, jedoch steht angrenzend eine Stallung (landwirtschaftliches Betriebsgebäude) mit einem Abstand von ca. 1,35m - 1,70m. Beide Gebäude sind Bestandsgebäude.
Nun zu meiner Frage:
Gelten die beiden Gebäude als freistehende Gebäude im Sinne der Bauordnung NRW und können folglich in die Gebäudeklasse 1 eingeordnet werden, oder werden die Gebäude aufgrund der Unterschreitung der Abstandflächen nicht mehr als freistehend definiert und in die Gebäudeklasse 2 eingestuft?
Nach Rücksprache mit dem Bauamt gelten die Gebäude nicht als freistehnd und es müsse dem entsprechend nach Gebäudeklasse 2 eine Gebäudeabschlußwand erstellt werden. Da ich dem etwas ungläubig gegenüber stehe, habe ich mich auf die Suche nach einer Definition gemacht, was im Sinne der Bauordnung freistehend bedeutet. Leider bin ich mit meiner Suche bislang erfolglos und hoffe hier kann mir geholfen werden.
mit kollegialem Gruß und dankend vorweg,
Thomas L.