Autor: Logiker Hallo zusammen,
Der Wasserbedarf gem. DVGW W405 muss ZUSÄTZLICH zu dem Wasserbedarf der Wandhydranten und ggf. dem Wasserbedarf der Sprinkleranlage zur Verfügung stehen.
HIer krankt es nämlich bei vielen Objekten, da bspw. die zur Versorgung der Wandhydranten erforderlichen Fließdrücke nur dann zur Verfügung stehen, wenn niemand gleichzeitig Wasser über die Außenhydranten zapft.
U. A. deshalb braucht man für den Anschluss von Wandhydranten eine explizite Erlaubnis des WVU.
Natürlich würde ich mir im gleichen Zug vom WVU verbindlich bestätigen lassen, mit wieviel Bar er - bei gleichzeitiger Zapfung der DVWG W405-Wassermenge über die Außenhydranten - an meiner Übergabestelle die erechnete Wassermenge (innerhalb des Gebäudes) zur Verfügung stellen kann.
Hierauf wäre nämlcih dann meine DEA, Sprinkleranlage & Co. abzustellen !!!
Es gibt für verschiedene Sonderbauten verschiedene Anforderungen an die Wassermenge der Wandhydranten.
Der aktuelle Entwurf der MHHR sieht bspw. für Hochhäuser 3 x 200 L/Min mit 4,5 bar Fließdruck vor.
Bei gleichzeitigem Anschluss einer Sprinkleranlage, muss gem. VdS CEA 4001 ggf. theoretisch die doppelte Wassermenge für die Wandhydranten angerechnet werden.
Einige Bauaufsichtsbehörden fordern zudem die Installation einer zusätzlcihen Reservepumpe auch für Feuerlöschzwecke.
Die Frage lässt sich also nicht pauschal beantworten.
In meinem Bereich sind ca. 60% aller Wandhydrantenanlagen falsch konzipiert, weil die Errichter von weit weg herkamen, die örtlichen Bedingungen nicht kannten und gebaut haben, ohne die Baugenehmigung zu lesen.
Um diesen Irrtum nicht zu unterliegen, sollten Sie Kontakt zu Ihrer örtlcihen Branddirektion / Bauaufsichtsbehörde etc. aufnehmen und/oder den lokalen Prüfsachverständigen für sicherheitstechnische Anlagen und Einrichtungen Ihres Vertrauens befragen, denn der muss es ja dann schließlich abnehmen...