Hallo Fachplaner Kollegen,
ich habe folgende Frage zu lösen:
Sporthalle in Schleswig-Holstein, Baujahr ca 1960, Hallengröße unter 400 qm .
In dieser Halle soll die Fensterfront erneuert werden und hierbei taucht die Frage auf, ob eine RWA nachgerüstet werden muss, weil alle neueren Sporthallen auch eine haben! Mit unter 400qm Hallenfläche fällt die Halle nicht in den § 58 (Sonderbauten ) der LBO-SH.
Wer musste schon einmal eine ähnliche Frage beantworten ?
Schönes Rest-Wochenende wünscht
Karsten Schütt