hallo,
mit verlaub, eine doch sehr spitzfindige frage ;-)
aber nun gut. aus meiner sicht als bescheidener kleiner planer dazu folgendes. immer unter der premisse, dass man mal sonderbauverordnungen und etwaige forderungen laut brandschutzkonzept/baugenehmigung außen vor lässt.
vorweg zwei ergänzende (nicht ganz ernst gemeinte) gegenfragen:
1. wo steht, das eine flächendeckende BMA aus automatischen brandmeldern bestehen muss? könnte man nicht auch flächendeckend mit handfeuermeldern projektieren?
2. woraus geht hervor, dass auf handfeuermelder überhaupt verzichtet werden kann?
ich bin der meinung, dass handfeuermelder immer zu einer BMA gehören. ok, in der VDE 0833-2 und DIN 14675 gibt es keine absolute aussage in dem sinne von "zu einer überwachung gehören autom. brandmelder und handfeuermelder". neben dem von dir schon zitierten abschnitt 6.2.6 in der VDE 0833-2 gibt es noch (für mich) klare aussagen, dass es da keine differenzierung gibt. so wird z. b. bereits in ´4 Grundlegende Anforderungen an Bestandteile von Brandmeldeanlagen´ im abschnitt ´4.2 Brandmelder´ beschrieben, dass damit automatische brandmelder und handfeuermelder gemeint sind.
es gibt keinen einzigen hinweis oder eine vorgabe, wann auf handfeuermelder verzichtet werden kann.
mal losgelöst von dieser inhaltsanalyse, wenn man sich mal die schutzziele vor augen hält und davon ausgeht, dass ein mensch (vor ort) einen brand bestimmt eher und sicherer erkennen kann, ist das allein ein ausreichender grund bei einer BMA immer auch handfeuermelder zu installieren. denn wie sollte er dann sonst einen brandalarm auslösen?
das eine gebäude nur zu wartungszwecken begangen wird, ist für mich kein hinreichendes argument. ich würde wartungsarbeiten sogar als eine mögliche ursache für eine brandentstehung sehen.
also, aus meiner sicht: handfeuermelder bei einer BMA? immer!
gruß
jens lange