... jeder von uns weiß das die Brandwand bei Gebäuden geringer Höhe bis unter die Dachhaut zu führen ist.
Bauphsikalischem Unbehagen wegen der fehlenden Dämmung (Wärmebrücke), Kondensatbildung etc. wird gern mit einem Streifen mineralischer Dämmung (A1) auf dem Brandwandkopf unterhalb der Dachhaut entgegengewirkt.
Hand aufs Herz, wer hat hierfür schon einmal eine Befreiung etc. beantragt????
Aus der Sicht des Planers würde ich erwarten mit der Maßnahme das Sicherheitsniveau nicht negativ beeinträchtigt zu haben; wie wird die Situation hier im Forum bewertet?
Neugierig grüßt aus Bremen
Piet