Geehrte Fachplaner
habe einige kurze Fragen zu einem Bauvorhaben in Bayern, eingereicht noch 2007 also anzuwenden BayBO 1998.
Gewerbegebäude ohne besondere Brandlasten (Praxis, Büro), Grundfläche ca. 1100 qm, größenteils eingeschossig
mit aufgesetztem Teilgeschoss als 1.OG ca. 370 qm
Gebäude geringer Höhe, mittlere Schwierigkeit.
Die maximalen Außenabmessungen des Gebäudes betragen ca. 40,5m x 41,5m, überschreiten also die 40-m Regel für innere Brandwände bzw. Brandersatzwände.
Innere Brandwände sind jetzt zwar nicht "unmöglich", aber auch nicht gerade sinnvoll unterzubringen.
Die BayBO lässt ja Überschreitungen der 40m-Regel zu, wenn "die Nutzung des Gebäudes es erfordert und keine Bedenken wegen des Brandschutzes bestehen".
Meines Erachtens bestehen keine Bedenken wegen des Brandschutzes, da die Rettungswegsituation in beiden Geschossen sehr gut ist.
1. Frage:
Muss ich eine Abweichung beantragen, wenn ich die 40 m überschreiten will?
2. Frage:
Welche Gründe können gelten als "Erfordernis aus der Nutzung"?
für eine Überschreitung?
Vielen Dank schon einmal.