Bayern, Gebäudeklasse 4
Hallo,
im Regelfall ist zwischen aneinander gebauten Gebäuden an der Grundstücksgrenze eine Brandwand zu errichten.
Wenn jedoch die Gebäude erst ab im 2. OG aneinandergebaut sind, im EG jedoch 2 zusammengelegte Zufahrten einen Abstand von größer 5 m (2 x 2,5 m je Grundstücksseite) voneinander entfernt liegen, die OGs quasi auskragen, wie verhält sich´s dann?
Sehe ich es falsch, wenn ich von folgendem ausgehe:
- klassische Brandwand in den OGs und
- F90-Versprung wie bei innerer verspringender Brandwand,
- die jeweils weiter als 2,5 m von der Grundstücksgrenze entfernt liegenden Wände im EG/1.OG ohne Anforderung
Wenn dann die "Auskragung" sich doch auf Stützen (mittig zwischen den beiden durchfahrten, an/auf der Grenze) ablastet, dann diese in F90A.
Und wenn dann zusätzlich noch eine der beiden Durchfahrten auch noch die Feuerwehrdurchfahrt zur Hofseite darstellt, dann hier entsprechenden "Funktionserhalt" durch Wand/Decke/Türe F90/T30?
Pikant an der ganzen Sache ist, dass es sich voraussichtlich nur um ein rein theoretisches Modell in der Genehmigungs-/Bauphase handelt, noch vor Nutzungsaufnahme sollen die beiden Grundstücke verschmolzen und an anderer Stelle (baulich unproblematisch) neu geteilt werden (aber maqn weiß ja nie...).
Besten Dank für jede Anregung.
S. Blümel