Hallo werte Brandschützer,
Aufzugsschachttüren nach den Normen 18 090, 18 091 und 18 092 verhindern die Übertragung von Feuer und Rauch in andere Geschosse. NRW
Im vorliegenden Fall ist jedoch die Übertragung von Feuer im selben Geschoss zu verhindern, da der Aufzugsschacht an einer Brandwand liegt und der Aufzug im EG zu beiden Brandabschnitten Türen hat. Diese Flügeltüren sind selbsschließend und nicht Bestandteil der Aufzugskabine. Die Aufzugskabine selbst hat keine Türen.
Kann ich davon ausgehen, dass auch dort eine Übertragung von Feuer (und Rauch) verhindert wird?
Der Schacht ist natürlich F90.
Viele Grüße
Stefan Hartmann