Hallo Forumteilnehmer,
kann mir jemand sagen, wie es mit T 30-Türen aussieht, die gemäß Zulassung für den Einbau in Leichtbauwände mit Gipskartonplatten zugelassen sind? Und zwar interessiert mich, ob diese Türen für den Einbau in Holzständerwände gleichermaßen geeignet sind, wie in Stahlständerwände. Mir ist bekannt, dass es spezielle T30-Türen gibt, die für den EInbau in z.B. F 60-B-Wände geprüft sind. Daher habe ich bei einem Projekt (Holzbauweise) eine Tür bemängelt, die keine spezielle Zulassung für den Einbau in Holzwände hat. Der Hersteller verweist nun auf die DIN EN 1634-1, wonach gemäß Abschnitt 13.5.4 der Einbau in Stahl- oder Holzständerwände als gleichwertig zu betrachten ist.
Wie sehen Sie die Sache?
Außerdem interessiert mich, wie Sie mit T 30-Türen umgehen, die lediglich geprüft sind für den Einbau in F 90-Wände, gemäß HBO aber nur in F 30-Wände eingebaut werden (müssen). Aus meiner Sicht eine geringfügige Abweichung zur Zulassung, die in der Regel toleriert werden kann. Sieht das jemand anders?
Mit freundlichen Grüßen, Nadja Ludwig