Mein Anliegen in korrigierter Form:
Hallo ich bin neu, und habe ein riesen Problem mit einem Hotel. Es geht um das Zuparken der Straße, so dass die Anwohner nicht mehr raus kommen. Das Hotel hat nur 15 Parkplätze, der Rest ist öffentlich und ca. 200m laufen und das wollen die Gäste nicht. Die Stadt hat einen Anordnung gemacht wie die Parkplätze ausschauen sollen, das war vor 2 Jahren, dann hat die Stadt aber selber anders eingezeichnet! So, dass Notausgänge zugeparkt werden und wir nicht durchkommen weil die Autos so weit in der Straße stehen! Von Seiten der Stadt kommt also nichts!! Jetzt hoffe ich auf eine Feuerwehrzufahrt. Nur wie soll ich das angehen? Beim Hotel gibt es keinen Fluchtwegplan, nichts, alles wird immer zu geparkt! Bilder habe ich mal reingestellt, das zeigt rechts und gerade aus das Hotel und die 3 Bettenhäuser, links sind die Nachbarn http://www.fotocommunity.de/pc/pc/mypics/902264/display/8007052
Das Hotel hat seit 1 Jahr ein Blockheizkraftwerk und neben uns ist ein großer Tank im Keller. Letztes Jahr musste mitten in der Nacht eine Notabschaltung gemacht werden, war kurz vorm explodieren!
Was können wir machen?? Hilfe
Vielen Dank für Ihre Antwort:
Feuerwehrkommandanten <> der kennt das Problem vor Ort, macht aber nichts (selber Stadtrat)
Die Gemeinde muß die "Malereien" berichtigen <> mein Einspruch gegen die Abmarkierungen wurde in der Zeitung abgeschmettert (stand wörtlich so drin). Die Gemeinde redet sich heraus, das das Grundstück durch Bordsteinkante von der Strasse abgetrennt ist und dieser Teil mit der markierung das Eigentum des Hoteliers ist und deswegen nichts machen kann!!! Die Markierungen gab der Hotelier der Stadt vor, ein paar Striche hat dieser mit dem Gerät vom Bauhof selber gezogen, welche der Bauhof nicht machen wollte.
Haltverbot aufstellen und dann abschleppen lassen <> wird nicht aufgestellt, da es sich um eine enge Sackgasse handelt. Hier wird auch nicht abgeschleppt. Landratsamt sagt, dafür ist die Stadt zuständig, diese lässt den Stadtrat entscheiden, und dieser lehnt solche Sachen ab.
Notausgang beim Hotel: nicht als solcher gekennzeichnet. Polizei macht nichts, wenn dort wieder einer parkt, da für den Parker der Notausgang als solcher nicht zu erkennen ist. In diesem Fall wird Unwissenheit nicht bestraft. Landratsamt kennt den genauen Sachverhalt und macht auch nichts.
Es geht bei mir nicht nur um die Arbeit, sondern auch um die Tatsache, dass wir auch nachts hier nicht rauskommen, falls mal etwas mit den Kindern ist. Selbst meine Frau hat schon zwei Vorstellungstermine nicht einhalten können, da die Strasse zugeparkt war.
Hier kann sogar der Hydrant komplett zugeparkt werden, da dieser mit in einem gekennzeichneten Parkplatz steht (andere Seite vom Hotel, direkt an der Hauptstrasse). Der Verkehrssachbearbeiter der Polizei sagte auch schon, dass er mit dieser Situation unzufrieden sei, könne aber nichts machen.
Ich habe heute einem zuständigen folgenden Text geschrieben:
bitte teilen Sie mir mit, warum in der Zufahrt zur ?XXXXX? und ?yyyyy? ein Hinweisschild nach DIN 4066 für eine Feuerwehrzufahrt nicht möglich ist. Grund meiner Frage ist die Parkerei der Gäste vom "YYYYY WWWW ZZZZZZZZZZ" am Wochenende.
Anzumerken wäre da auch noch, dass aussen am Hotel ein Kupferrohr für eine Flüssiggasleitung entlangführt. Diese wurde im unteren Teil an der Hausecke bereits mehrmals von dort parkenden Autos angefahren. Die leichten Schäden sieht man auch. Dies ist auch so ein Punkt, was hier niemanden wirklich interessiert. Im Umkreis von dem Haus in dem wir wohnen befinden sich zwei Flüssiggastanks, Nachbar noch einen 8000 l Heizöltank und dann noch die Tanks im Hotel für das BHKW und Heizöltanks direkt nebenan. Nicht daran zu denken, wenn hier einmal was passiert, dann ist dieser Teil der Stadt weg. Die Fluchtwege im rechten Haus des Hotels (gelb) gehen alle den Berg hinunter (siehe Bild). Der einzigste Fluchtweg für alle hier hinten ist nunmal der Weg bergab zur Strasse. Auch im Sommer von Motarrdfahrern blockierte Wege, welche als Fluchtweg vom hinteren Teil des Hotels dienen, interessiert das Landratsamt nicht, denn das sei ja Privatgrund.
So, und nun einen guten Tipp.....
Viele Grüße