Bundesland: Bayern Autor: Norbert Bärschmann ä Hallo Teilnehmer
In der BayBO sind bei Brandwandversatz die Wände über oder unter dem Versatz (z. B. bei Gebäudeklasse 5) feuerbeständig herzustellen. Die Öffnungen in den Wänden des Versatzes sind so herzustellen, dass keine Brandübertragung in den anderen Brandabschnitt zu befürchten ist.
Was bedeutet das genau für die Fenster?
Z.B. in der Industriebau RL ergeben sich Abstände zwischen den Fenstern im Bereich des Versatzes von 1,5 m ohne Sprinklerung. Aus meiner Sicht sind die Anforderungen an Brandwände im Industriebau höher.
Als extremes Beispiel in die andere Richtung, kann mann auf die Idee kommen, die gesamte Fensterfront in allen über dem Versatz liegenden Fenstern feuerbeständig zu schließen ("dass keine Brandübertragung zu befürchten ist" oder so ähnlich).
Welche Meinung habt Ihr zu dieser Anforderung bzw. zu dem erforderlichen Abstand?
Norbert Bärschmann