Hallo Leute
die IndBauRL ist nach Punkt 2 nicht für Hochregalanlagen gültig, wenn die Lagerguthöhte mehr als 9.0 m (OK Lagergut) hat.
Dazu gibt es eine VDI 3564.
Hat jemand Erfahrung damit, wie Behörden darauf reagieren? Wie wurden diese HRL behandelt? Was "verlangten" die Behörden? Wie habt Ihr solche HRL behandelt bzw. welche Richtlinie?
Wenn jemand damit Erfahrung hat, mit Bitte um RS.
Danke
Rupi