Im letzten November wurde auf der Seite des BaySTMI ein Entwurf einer neuen Feuerungsanlagenverordnung mit Begründung ins Netz gestellt.
Jetzt bleibt es offenbar doch wieder bei der alten FeuV. Ein ins Auge springender Punkt war der Wegfall des 15m-Abstandes der Mündungen von Abgasleitungen; in der Begründung wurde verwiesen auf eine vorgehende Regelung im Immissionrecht.