Hallo zusammen,
wie aus dem Betreff zu ersehen, würde ich gerne als Brandschutzmaßnahme im Außenbereich (Dach eines Carports, Dachterasse) statt der geforderten F30 Decke eine Brandmeldeanlage installieren.
Hier nähere Informationen:
Es handelt sich bei der Maßnahme um eine Erstellung eines Carports, bei dem die Dachfläche als Dachterrasse genutzt werden soll. Die Dachfläche geht über die Ecke das Gebäudes und ist von zwei Treppen an unterschiedlichen Gebäudeseiten aus begehbar. Die Gesamtgröße der Dachfläche beträgt ca. 70 qm.
Die Konstruktion der Decke ist wie folgt (von unten nach oben): Rauhspundbretter, Bitumen-Abklebung und ein Belag aus 25mm starkem Bankirai-Holz.
Ich würde gerne die Optik von unten erhalten (Leimholzbinder) und darum auf eine zusätzliche Beplankung von unten verzichten. Gefordert ist eine F30 Konstruktion, das bedeutet, ich müsste noch 10 mm Fermacell unter die Leimholzbinder bringen. Oder reicht vielleicht auch der Belag aus Bankirai-Holz aus?
Ich arbeite bei der Stadt Münster als HLS-Planer und dort gibt es oft das gleiche Problem bei Kindergärten. Für den Brandschutz ist dort die Feuerwehr zuständig. Dort besteht die Möglichkeit als Kompensationsmaßnahme eine Brandmeldeanlage zu installieren. Wäre das auch eine Möglichkeit für mich?
Zur weiteren Information hänge ich mal den Dipensantrag / das Brandschutzkonzept des Architekten an.
Ich hoffe, die Informationen sind ausreichend und jemand kann mir helfen. Ich habe am Montag einen Termin mit dem Bauamt und hätte gerne "etwas in der Hand".
Mit freundlichen Grüßen
Stefan Jöken
Dispensantrag - Brandschutzkonzept
Die oberste Geschossdecke des vorhandenen Gebäudes liegt i.M. ca. 7,75 m über Geländeoberfläche.
Lt. Bauordnung § 2 - Begriffe - handelt es sich um ein Gebäude mittlerer Höhe, weil der Fußboden des obersten Geschosses höher als 7,00 m über Gelände liegt.
M.E. kann das Gebäude jedoch als Gebäude geringer Höhe eingestuft werden, weil es sich um ein vorhandenes zweigeschossiges Gebäude mit überduchschnittlich hohen Geschossen handelt, das mit normalen Geschosshöhen die 7,00 m Grenze einhalten würde.
Der Sinn der Höheneinstufung ist die Möglichkeit der sicheren Rettung von Menschen im Brandfalle aus dem obersten Geschoss. Das ist bei diesem Gebäude kein Problem, weil das Gebäude von drei Seiten aus mit Fahrzeugen (Drehleitern) der Feuerwehr angefahren werden kann.
Auch ist die Rettung von Menschen mit ausziehbaren Leitern der Feuerwehr möglich, weil diese bis zu einer Höhe von 8,40 m reichen.
Bei der geplanten Maßnahme - Erstellung eines Carports mit Nutzung der Dachfäche als Dachterrasse - ist die Brandlast nicht höher als bei der bisherigen Nutzung als Parkfläche für 4 - 5 Autos, weil nur ein Pkw im Carport abgestellt werden kann und die Wände des Carports zumindest ab 2,15 m Höhe völlig offen sind. Eine Verqualmung der Rettungswege im Brandfalle kann nicht erfolgen. Die Situation der Rettungswege vom Carportdach auf das Gelände verbessert sich noch dadurch, dass zwei unabhängig voneinander liegende Rettungswege in Form von Stahltreppen geplant sind.
Durch die Einstufung des Gebäudes als Gebäude geringer Höhe können die tragenden Stützen und die Dach/Deckenkonstruktion in F 30 ausgeführt und müssen nicht wie bei Einstufung als Gebäude mittlerer Höhe in F 90 erstellt werden.
Im Übrigen handelt es sich bei dem geplanten Anbau - Carport/Terrassenüberdachung - selber um ein Gebäude geringer Höhe, für das nur eine F 30 Konstruktion erforderlich ist.