Gebäude ( Bayern) ist vertikal wie eine Hand aufgebaut:
Halle 600 m?, daran offen angesetzt EG + 1.OG + 2. OG je 1000 m?, darüber ein (3. Ober-) Geschoß Büro, Verbindungen nur über das Treppenhaus. Liegende Betonscheibe im 5-m-Bereich über der Halle zur aufgehenden Wand.
M.E. ist es ein 4-geschossiges Gebäude, als K1 nicht mehr möglich ( weil > 1500 m? GR ), weil die zul. Brandabschnittsfläche überschritten ist.
Klar, daß ich 2 Brandbekämpfungsabschnitte hätte, den einen über 3 Geschossen gehenden, und das oberste Geschoss. Aber das Vorhaben soll nach der Tabelle beurteilt werden, nicht nach Abschnitt 7...
Sehe ich das richtig ?