Sehr geehrter Herr Bärschmann,
abgesehen davon, dass in Bayern die Uhren anders gehn, sollte dises Forum doch bitte etwas sachlich bleiben und den Teilnehmern Hilfen und keine Desorientierung geben.
Die "alte Bayerische T30-Tür" aus den dreißigern wurde noch mit einer 40 mm dicken massiven Eichentür, Kastenschloss und Winkelbandangeln beschrieben und definiert. Man ging auch davon aus, dass diese Tür nicht in der Fläche durchbrennt.
Die heutigen Bewertungen der Türen beziehen sich aber auf die Kriterien der DIN 4102, Teil 5 bzw. neu DIN EN 1634. Als Versagenskriterium der Tür gilt das Duchrbrennen der Kanten oder im Schlossbereich und die Möglichkeit einer Entzündung auf der, dem Feuer abgewandten Seite.
Glauben Sie mir, als langjährigem Entwicklungsleiter für Brand- und Rauchschutztüren, dass die Holz-Türen ohne einen besonderen Kantenschutz, nach ca. 8-10 Minuten im oberen Kantenberich durchbrennen (egal obe Stahl- oder Holzzarge) in der Fläche benötigt das Feuer bei einer Vollspanplatte ca. 25-35 Minuten). Das Durchbrennen im oberen Kantenberich einer massiven Hartholzür unterscheidet sich kaum von einer Spanlatten oder Röhrenspan-Platten-Tür und geschieht nach vorgenannter Zeit.
Als vollwandig im Sinne der Bundesbauminsterkonferenz, können alle Holztüren, die Röhrenspankerneinlagen oder besser sind, angesehen werden.
Der Einbau spielt nur insofern eine Rolle, dass diese Türen mechanisch (also mit Schrauben und Dübeln, druckfest hinterlegt) befestigt sein müssen - dies ist aber gemäß den ift-Richtlinien, aufgrund des Türgewichts, ohnehin erforderlich.
-Liebe AniReg, bitte entschuldiegen Sie, doch das hat mit Ihrem Problem sicher wenig zu tun, aber interessant ist es ggf. dennoch?
MfG
der Feuerteufel