Autor: Andreas Beuscher Hallo Herr Schäfer,
Vielen Dank für die Info!
Ich habe mich nicht präzise genug ausgedrückt. Es handelt sich lediglich um die Verrohung der in den Beherbergungsräumen aufgestellten autarken Klima-Splitgeräten.
Das heißt: Etagenverteilung DN 20 - DN50 zzgl. Dämmung um die Rohre. Keine Lüftungsleitungen!
Da es sich bei dem Gebäude um einen genehmigten Bestandsbau handelt, und ich der Meinung bin dass mit Einbau dieser Klimaanlage der Bestandsschutz gewährleistet bleiben wird, müsste ich doch in gleicher Qualität abschotten wie die Trennwände der Beherbergungsräume untereinander vorhanden sind.
Sind die anderer Meinung?
Die Bewertung nach der Muster Berh-VO ist aber doch eine Vereinbarung oder Gewissensfrage ?
Aber Sie haben recht, jetzt wollte ich mal nach der Hochhaus-VO schauen, aber ?ups diese ist in BaWÜ auch nicht eingeführt!?
Na, wie bewertet ?ihr? denn eure vielen Sonderbauten dieser Art .-)Beste Grüße aus RLP
Andreas Beuscher