Hallo,
Laut dem Bundesverband der Brandschutz-Fachbetriebe e.V. können/sollen die Wartungsfirmen die Prüfplakette aus Sicherheitsgründen verweigern wenn der Löscher älter als 25 Jahre ist.Bei besonderer Beanspruchung natürlich auch früher.
Sie berufen sich unter anderem auf das Produkthaftegesetz.
Wie ist die Rechtslage z.B. in einer Öffentl. Einrichtung ohne besondere Beanspruchung?
Panikmache... oder was steckt dahinter?
MfG
Manfred