"Bei der Modernisierung eines Mietshauses (Gebäudeklasse 5) sollen Trennwände zwischen den Wohnungen geändert werden"
Na, das hört sich aber nach einer sehr heiklen Aufgabe an! Sind denn wenigstens der 1-te und 2-te Rettungsweg in Ordnung?
"Der Bauherr hätte gern Bestandsschutz"
Der Wunsch des Bauherrn überrascht uns nicht, trotzdem kann man sich Bestandsschutz nicht wünschen.
Wenn in einem alten Mietshaus mit Holzbalkendecke (heutige Einstufung in GK-5 vermutlich wegen der Höhe des letzen Aufenhaltsraums) Wohnungstrennwände so verschoben werden sollen, dass sie nicht mehr übereinander stehen, kann m.E. der Bestandsschutz nicht mehr herangezogen werden.
Mag ja sein, dass die neuen Trennwände "in feuerbeständiger Qualität" erstellt werden können, eine Zulassung haben sie aufgrund der Einbausituation dann aber nicht. (Anschluß oben und unten an eine brennbare Holzbalkendecke)
Gruß, Tektus